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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Robert Stephan Context Liegenschaftsentwicklung
1020 Wien, Handelskai 265
Immobilienmakler Mitglied der Fachgruppe Wien der Immobilien und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Wien
Tel: 01 / 9423732 – Fax: 01/ 9423732
e-Mail: robert.stephan1@chello.at
robert.stephan@context-liegenschaftsentwicklung.at
1) Diese AGB beziehen sich auf die Tätigkeit Immobilienmakler und damit befasster Liegenschaftsentwicklung. Diese sind anzuwenden, für alle Geschäfte zwischen dem Makler und seinen Kunden, ungeachtet dessen ob Verträge schriftlich, mündlich oder schlüssig vereinbart werden.
Diese AGB berücksichtigen die Bestimmungen des Konsumentenschutz-gesetzes und die Verordnung über Standes und Ausübungsregeln für Immobilienmakler in der geltenden Fassung. Der Makler wird gegenüber Kunden und Interessenten oder sonstigen Empfängern ausschließlich entgeltlich tätig. Mit dem Erhalt oder der Verwertung der vom Makler übermittelten Informationen wird die Provisionspflicht zu den Provisionssätzen, gemäß der Verordnung über die Standes und Ausübungsregeln für Immobilienmakler anerkannt.
Abweichungen von diesen Bestimmungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
2) Die Provisionspflicht entsteht
- a) mit Abschluss eines mündlichen oder schriftlichen Vertrages über das angebotene Objekt mit dem vom Makler namhaft gemachten Interessenten.
- b) wenn der Vertrag zu anderen vom Angebot abweichenden Bestimmungen abgeschlossen wird.
- c) mit dem vom Makler ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern dies in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt.
- d) wenn das bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen erforderlichen Rechtsakt ohne wesentlichen Grund unterlässt, oder das Rechtsgeschäft mit dem vermittelten Dritten deshalb nicht zustande kommt, weil ein gesetzliches Vorkaufsrecht, Wiederkaufsrecht und Eintrittsrecht ausgeübt wird.
- e) ein Alleinvermittlungsauftrag vom Kunden vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird.
- f) das Geschäft während der Dauer eines Alleinvermittlungsvertrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen Maklers oder auch zufällig durch Dritte zustande gekommen ist.
- g) wenn das vermittelte Geschäft erst nach beendeter Frist des Alleinvermittlungsauftrages mit einem vom Makler in diesem Zeitraum genannten Kunden oder erbrachten Leistung abgeschlossen wird.
3) Objektangebote an Kunden erfolgen freibleibend und unverbindlich.
Für Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung durch den Makler, Verfügungsberechtigten wird keine Gewähr oder Haftung übernommen.
Ist ein vom Makler angebotenes Objekt dem Empfänger bereits als verkäuflich oder vermietbar bekannt, hat dies der Empfänger des Angebotes mittels Brief, e-Mail oder auf andere nachvollziehbare Art und Weise dem Makler mitzuteilen.
Bei den vom Makler an den Kunden bekanntgegebenen Informationen ist der Empfänger zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Weitergabe von Informationen, Objektdaten oder namhaft gemachter Interessenten an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.
Für Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns bei Verletzung dieser Pflicht haftet der Empfänger.
4) Der Makler ist berechtigt, bei Vermittlungsgeschäften beide Vertragsseiten zu vertreten. (Doppelmakler)
5) Sämtliche Objektangaben erfolgen nach besten Wissen und Gewissen im Zeitpunkt der Bekanntgabe.
Für die nachfolgende Richtigkeit wird keine Gewähr oder Haftung über- nommen. Angaben über Größe, Lage und Beschaffenheit erfolgen ohne Gewähr und Haftung, werden jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers erstellt.
Für Druckfehler in Printmedien, Schreib oder Übermittlungsfehler wird jegliche Gewähr und Haftung ausgeschlossen. Zu beigelegten Architektur-studien, Nutzflächendarstellungen sowie für Angaben aus amtlichen Registern wird keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen.
6) Liegenschaftsentwicklung.
In Absprache mit den Liegenschaftseigentümern ist der Makler berechtigt, die damit befassten Dienststellen des
betreffenden Bundesgebietes und deren Organe zu kontaktieren.
Dies gilt besonders in Fragen zu Flächenwidmung, Abänderung der bestehenden Flächenwidmung, Nutzflächenoptimierung, Projektentwicklung hinsichtlich städtebaulicher Zielsetzung.
Vorbereitung und Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen für Bauplatz- schaffung, Beauftragung externer Leistungen wie Vermessung, Baugrund- untersuchung, Abbrüche, Architekturstudien, Nutzflächenanalysen, Darstellungen von Kostensituationen.
Abstimmung mit den damit befassten Dienststellen hinsichtlich der technischen wie sozialen Infrastruktur, Projektbegleitung mit Bauträgern, Architekten, Sonderfachleuten und Dienststellen der befassten Organe betreffender Gemeinden.
7) Der Makler haftet, sofern in diesem AGB nicht bereits ausgeschlossen für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Für den Entgang von Gewinn wird auch bei grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.
Bei Verletzung einer vorvertraglichen Warnpflicht kann der Makler Schadenersatz ausnahmslos nur dann leisten, wenn der Kunde den Verwendungszweck der vom Makler zu vermittelnden Objekte im Detail schriftlich bekanntgegeben hat. Wurde dies vom Kunden unterlassen, verzichtet dieser auf sämtliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Makler, welche Ihren Grund in der Verletzung der Warnpflicht haben.
8) Für gewerbliche Kunden wird für sämtliche Rechtstreitigkeiten aus diesen Rechtsbeziehungen ausschließlich die Zuständigkeit der für die Ausübung der Handelsgerichtsbarkeit in Wien berufenen Gerichte vereinbart.
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